Die Städte und Gemeinden betreiben mit ganzer Kraft den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung. Ab dem 1. August 2013 haben alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in einer Tagespflegestelle. Ob es allen Kommunen gelingen wird, bis zu diesem Zeitpunkt ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen, ist fraglich. Nicht geklärt ist bislang, ...