Krypto-Token in der IFRS-Rechnungslegung
Im aktuellen Wirtschaftsgeschehen sind zunehmend Transaktionen mit Bitcoin-Werteinheiten und weiteren Krypto-Token zu beobachten. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Krypto-Token von praktischer Bedeutung, die von Unternehmen zu Zahlungszwecken gehalten werden, d. h. als eine Form des "Geldersatzes" fungieren. Hierunter fallen zum einen sog. Zahlungs-Token (wie bspw. Bitcoin-Werteinheiten), die dazu intendiert sind, als allgemeines Tauschmittel eingesetzt zu werden. Zum anderen sind hierunter ...