Reflexionen über die Schließung der Gesetzeslücke in Cano...
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, Note: 1, 0, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Katholische Theologie), Veranstaltung: Die Römische Kurie, Sprache: Deutsch, Abstract: "Bei Vakanz oder völliger Behinderung des römischen Bischofsstuhles darf in der Leitung der Gesamtkirche nichts geändert werden, es sind aber die besonderen Gesetze zu beachten, die für diese Fälle erlassen sind", so lautet Canon 335 des ...