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Die unbenannte Zuwendung im Privatrechtssystem
Während der Ehe gewähren die Gatten einander oft Zuwendungen von erheblichem Wert, ohne über den Grund der Zuwendung ausdrückliche Erklärungen abzugeben. Typischer Gegenstand solcher Zuwendungen ist das Familienwohnheim. Bei Scheitern der Ehe begehrt der zuwendende Gatte zumeist Rückabwicklung der Zuwendung. Der Bundesgerichtshof entwickelte zur Lösung dieser Fälle einen neuen Vertragstyp, die unbenannte oder ehebedingte Zuwendung. Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit ...

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