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Bilanzierung von Sachverhaltsgestaltungen mit Reserveauflösung im Anlagevermögen
In der Vergangenheit haben erste Bank- und Industrieadressen mit schlechten Betriebsergebnissen ihr Anlagevermögen u.a. an Tochtergesellschaften (sich selbst) verkauft, um ein besseres Jahresergebnis auszuweisen. Dies stellt eine Umgehung der wichtigsten Bilanzierungsgrundsätze (Anschaffungswert- und Realisationsprinzip) dar. Öffentlichkeit und Wirtschaftsprüfer haben zwar empört reagiert, eine Handhabe bzw. eindeutige Kriterien, wie derartige Geschäfte zu bilanzieren sind, und ob überhaupt eine Gewinnrealisation zulässig ist, ...

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