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Die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes als inländische Eingriffsnormen des Internationalen Arbeitsrechts
Seit Inkrafttreten der Rom I-Verordnung ist das Internationale Privatrecht der vertraglichen Schuldverhältnisse Bestandteil des sekundären Gemeinschaftsrechts. Es wird nunmehr für alle teilnehmenden Unionsstaaten einheitlich geregelt, nach welcher Rechtsordnung internationale Sachverhalte zu behandeln sind. Die Verbindung zu einem ausländischen Staat stellt in Zeiten eines vereinten Europas auch im Arbeitsrecht beileibe keine Seltenheit mehr dar. Es gibt unzählige Situationen, in denen EU-Bürger ...

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