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Die Entwicklung der familienrechtlichen Entscheidungsbefugnisse der Ehefrau
Einen Meilenstein auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung der Ehefrau stellte das «Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts» vom 1.7.1958 dar. Der Gesetzgebungsprozeß für dieses auf Art. 3 Abs. 2 GG beruhenden familienrechtlichen Reformvorhabens zog sich über acht Jahre hin. Grund dafür war insbesondere die politische Einflußnahme von Seiten der beiden großen ...

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