Die Auswirkungen von Basel II auf mittelständische Untern...
Inhaltsangabe:Einleitung: Gemäß § 10 des Kreditwesengesetzes (KWG) sind alle Kreditinstitute dazu verpflichtet, zum Zweck des Gläubigerschutzes in angemessenem Maße mit Eigenmitteln ausgestattet zu sein, um so eventuelle Verluste abfangen zu können. Damit soll die Sicherheit der den Banken von den Kunden anvertrauten Vermögenswerte gewährleistet werden. Die an dieser Stelle recht allgemein gehaltene Formulierung des Kreditwesengesetzes wird durch den Grundsatz I ...