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Schriftformklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Schriftformklauseln sind in Vertragsformularen weit verbreitet. Mit ihrer Verwendung werden drei verschiedene Zwecke verfolgt: Verbesserung der Beweislage, Begründung eines Formzwanges und Beschränkung der Befugnisse von Außenorganen. Der Verfasser unter- sucht zunächst, inwieweit Schriftformklauseln geeignet sind, diese drei Funktionen tatsächlich zu erfüllen, um dann zu prüfen, inwieweit sie in Formularverträgen nach dem AGBG zulässig sind. Er gelangt zu dem Ergebnis, daß ...