Verfassungsunmittelbare Bindungswirkung abstrahierbarer A...
Die Bindungswirkung von Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen läßt sich aus der Aufgabenzuweisung des Art. 93 GG als notwendige Bedingung dogmatisch herleiten. Dadurch erhält das Rechtsinstitut eine klare dogmatische Grundlage und inhaltlich kommen nur abstrahierbare Verfassungsauslegungen als tragende Gründe in Betracht. Auf argumentationstheoretischer Basis wird eine praxisnahe Anleitung entwickelt, mit der sich die bindenden Gründe extrahieren lassen. Am Beispiel der Entscheidung zur Rechtschreibreform wird ...