Die Ausfallhaftung der GmbH-Gesellschafter nach § 24 GmbHG
Die Ausfallhaftung, wonach die Gesellschafter einer GmbH für eine nicht zu erzielende Einlageleistung eines Mitgesellschafters aufkommen müssen, stellt eine Besonderheit des GmbH-Rechts dar und ist seit Inkrafttreten des Gesetzes 1892 in diesem verankert. Während das GmbH-Gesetz im Allgemeinen über die Jahre großräumige Veränderungen und Modernisierungen erfahren hat, blieb die Ausfallhaftung in ihrem Wortlaut stets unverändert. Die daraus resultierenden Systemunstimmigkeiten, Haftungsfragen ...