Die Ersatzaussonderung
Im Insolvenzfall muss der Eigentümer einer Sache es nicht einfach hinnehmen, dass sein Eigentum für die Insolvenzmasse beansprucht wird. Anstatt sich mit allfälligen Schadenersatzansprüchen gegen die Masse in die Reihe der Konkursgläubiger zu stellen, um anschließend nur mit einem Bruchteil des eigentlichen Wertes seiner Sache befriedigt zu werden, kann er seinen Anspruch mit der Aussonderungsklage viel eher außerhalb des Insolvenzverfahrens ...