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Die Strafbarkeit des Auschwitz-Leugnens
Deutschland mehr als ein halbes Jahrhundert nach Hitler: Rechtsextremisten marschieren auf, Nazi-Symbole werden gezeigt, Parolen skandiert. Noch mehr erschrecken die Gewalt- und Haßausbrüche, die sich gegen Ausländer und andere Minderheiten richten. Da scheinen sich die Aktivitäten der Auschwitz-Leugner, die sich selbst "Revisionisten" nennen, bruchlos einzufügen. Hierzulande hat man mit § 130 Abs. 3 StGB reagiert. Der Bestrafung revisionistischer Äußerungen als ...

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