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AVB und Quote
Eine der wesentlichen Neuerungen im reformierten VVG stellt die Ersetzung des althergebrachten Alles-oder-nichts-Prinzips durch flexible Leistungskürzungsbefugnisse des Versicherers als Reaktion auf Fehlverhalten des Versicherungsnehmers (insbesondere im Bereich vertraglich vereinbarter Obliegenheiten) dar. Bereits in der Reformdiskussion wurden jedoch umfangreiche Bedenken an der Ermöglichung anteiliger Leistungsfreiheit in Bezug auf Einbußen an präventiver Wirkung, höherer Kosten sowie Unsicherheiten in der praktischen Umsetzung erhoben. ...

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