Ein Recht auf Vergessen im Internet
«Das Internet vergisst nicht.» - Mit diesem Satz warnen Datenschutzrechtler vor der Permanenz online veröffentlichter persönlicher Informationen. Den Wunsch, das Internet das «Vergessen» zu lehren haben viele Personen im Laufe ihres Lebens. Seit dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die Datenschutz-Grundverordnung, die in ihrem Artikel 17 das «Recht auf Löschung» normiert. Die vorliegende Arbeit, die im privaten Datenschutzrecht mit internetrechtlicher ...