1 Ergebnis.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Durch das neue "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)" werden deutsche Unternehmen verpflichtet, dass grundlegende Standards bei Menschenrechten und Umweltschutz bei ihren Zulieferern eingehalten werden. Das Gesetz muss ab dem 1.1.2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter angewandt werden, ab dem 1.1.2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter. Bei Verstößen drohen hohe Strafen. Das Autorenteam erklärt die gesetzlichen Vorgaben zu den schutzbedürftigen ...

104,00 CHF