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Die staatliche Finanzaufsicht über Träger unselbständiger Stiftungen
Träger unselbständiger Stiftungen üben eine treuhänderische Tätigkeit aus. Sie handeln daher grundsätzlich interessenskonfliktgeneigt, ohne dass dies derzeit von der Finanzaufsicht adressiert wird. Die Arbeit nimmt zunächst die rechtliche Einordnung des Stiftungsgeschäfts in den Blick, bewertete deren Einordnung insbesondere als Treuhandverhältnis oder Auflagenschenkung und wendet diese Einordnung auf die Erscheinungsformen der unselbständigen Stiftung in der Praxis an. Im zweiten Teil untersucht ...

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