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Zuständigkeit bei Konzerninsolvenzen
Nach geltendem Recht gibt es weder auf deutscher noch auf europäischer Ebene ein normiertes Konzerninsolvenzrecht. Die Abwicklung einer Konzerninsolvenz unterscheidet sich daher zunächst nicht von einer einzelnen Unternehmensinsolvenz. Die einzelnen Konzernunternehmen werden grundsätzlich getrennt voneinander abgewickelt. Eine Gesamtsanierung des Konzerns ist unter diesen Umständen kaum zu erreichen, obwohl eine solche unter verschiedenen Aspekten durchaus sinnvoll sein kann. Die vorliegende Arbeit ...

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