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Minderheitenschutz im aktienrechtlichen Beschlußmängelrecht
Wie die mit «räuberischen Aktionären» gemachten Erfahrungen zeigen, birgt das Anfechtungsrecht, das jedem Aktionär unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung und einer Beeinträchtigung eigener Interessen zusteht, ein besonderes Gefahrenpotential für die Gesellschaft in sich. Der von der Rechtsprechung zugelassene Einwand des Rechtsmißbrauchs sowie das durch das neue Umwandlungsrecht eingeführte «Unbedenklichkeitsverfahren» bieten hier nur einen begrenzten Schutz. Vor diesem Hintergrund unternimmt ...

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