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Zum Freibeweis bei Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer
Seit über 20 Jahren entscheiden über die Aussetzung des Restes von Freiheitsstrafen und Maßregeln spezielle Strafvollstreckungskammern, diese Kammern sind auch für den Rechtsschutz im Vollzug zuständig. Die Beweiserhebung für diese wichtigen Entscheidungen erfolgt generell im Freibeweisverfahren und damit ohne nähere gesetzliche Regelung. Doch auch für den Freibeweis gelten allgemeine strafprozessuale und rechtsstaatliche Grundsätze wie insbesondere der Untersuchungsgrundsatz und der Grundsatz ...

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