Fernsehübertragungen von Strafverfahren in der Bundesrepu...
In Deutschland ist die Übertragung von Strafverfahren im Fernsehen seit Einführung des § 169 S.2 GVG im Jahr 1969 verboten. Demgegenüber werden in den USA seit über 20 Jahren Erfahrungen mit der Übertragung von Strafverfahren im Fernsehen gesammelt. Der amerikanische Fernsehsender court-tv hat sich sogar auf die Übertragung von Gerichtsverfahren spezialisiert. Befürworter eines Gerichtsfernsehens argumentieren mit den Kommunikationsrechten aus Art. ...