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Fernsehübertragungen von Strafverfahren in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA
In Deutschland ist die Übertragung von Strafverfahren im Fernsehen seit Einführung des § 169 S.2 GVG im Jahr 1969 verboten. Demgegenüber werden in den USA seit über 20 Jahren Erfahrungen mit der Übertragung von Strafverfahren im Fernsehen gesammelt. Der amerikanische Fernsehsender court-tv hat sich sogar auf die Übertragung von Gerichtsverfahren spezialisiert. Befürworter eines Gerichtsfernsehens argumentieren mit den Kommunikationsrechten aus Art. ...

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