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Der kartellrechtliche Marktbegriff und unentgeltliche Leistungen
Die Bestimmung des relevanten Marktes ist bei der Prüfung kartellrechtlicher Normen oft von entscheidender Bedeutung. In der bisherigen Praxis erfolgte sie regelmäßig primär anhand des Wettbewerbsparameters Preis. Bei unentgeltlichen Leistungen, die vor allem von digitalen Plattformen erbracht werden, stößt diese Vorgehensweise aber auf Schwierigkeiten: Unter welchen Voraussetzungen handelt es sich dabei um einen Markt? Wie ist ein solcher Markt abzugrenzen? ...

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