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Das Arbeitsverhältnis der Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten
Den Bundestagsabgeordneten stehen bei ihrer parlamentarischen Tätigkeit Mitarbeiter zur Seite. Der Arbeitsvertrag wird zwischen den Abgeordneten und den Mitarbeitern unmittelbar geschlossen, die Gehälter werden indes vom Bund direkt an die Mitarbeiter gezahlt. Die Arbeitsbedingungen sind weitgehend durch den Ältestenrat des Deutschen Bundestages vorgegeben. Ergänzungen der Arbeitsbedingungen finden sich in Kollektivvereinbarungen, die in den Fraktionen auf unterschiedlicher, kollektivrechtlicher Basis ausgearbeitet wurden. ...

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