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Die Erfindung der ökonomischen Rechtswissenschaft
Der Rechtswissenschaftler Hermann Kantorowicz hat den Wandel des Privatrechtsdenkens als Pendelbewegung zwischen Formalismus und Finalismus begriffen. Ersterer rückt begriffliche Rationalität und das Freiheits- und Gleichheitspostulat in den Mittelpunkt, letzterer versteht das Recht unter dem Gesichtspunkt des Zwecks. Nachdem der Formalismus als Begriffsjurisprudenz in der Rechtsschule Rudolf von Jherings seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht hatte, setzt das Pendel selbst zu einer großen ...

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