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Das Landesverfassungsrecht des Fürstentums und Freistaats Waldeck-Pyrmont (1852-1928)
Im Jahr 1920 lebten ca. 0, 1 % der Einwohner des Deutschen Reiches in Waldeck-Pyrmont. Die Kleinstaatlichkeit produzierte eine Vielzahl von interessanten Besonderheiten: In finanzieller Not schloss Waldeck-Pyrmont im Jahr 1867 ein Verwaltungsabkommen mit Preußen, wonach nominell der preußische König die Regierungsgeschäfte des Kleinstaates führte. Das Abkommen überlagerte dabei die Verfassung von 1852. Auch in der Weimarer Republik bildeten die ...

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