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Vorschriften und Richtlinien für den Praktiker und Vertrauensarzt
krankheitsverdächtigen Personen - Behandlung der Geschlechtskrankheiten und Pflichten der Ärzte - Schweigepflicht -Durchführungsbestimmungen (auszugsweise). Meldung bei Verkrüppelung, nach dem Krüppelfürsorgegesetz 35 Inkubationszeiten der wichtigsten Infektionskrankheiten 36 Meldepflichtige Krankheiten . . . . . . . . . . . . . 36 Meldepflicht übertragbarer Krankheiten - Anzeige.

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