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Ärztliche Schweigepflicht im Strafverfahren
Die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht birgt im Strafverfahren ein besonderes Konfliktpotenzial. Einerseits haben Ärztinnen und Ärzte über Patientengeheimnisse grundsätzlich Schweigen zu bewahren. Andererseits kann eine möglichst umfassende Sachverhaltsaufklärung im allgemeinen wie auch im individuellen Interesse den Rückgriff auf Patienteninformationen erfordern. Annika Kristin Vahlenkamp untersucht, inwieweit entsprechende Befugnisse zur Durchbrechung der Schweigepflicht - zum Zwecke der Strafverfolgung ebenso wie zu Verteidigungszwecken ...

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