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Die Prozessförderungspflicht der Zivilgerichte. Ein Beitrag zum Rechtsschutz bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten
Grundgesetz, EMRK und GRCh garantieren eine gerichtliche Entscheidung innerhalb angemessener Frist und statuieren damit ein Verfahrensgrundrecht auf angemessene Verfahrensdauer. Zugleich verlangen Grundgesetz, EMRK und GRCh einen effektiven Rechtsbehelf, um einer unangemessenen Verfahrensdauer abzuhelfen.Die Arbeit untersucht die Rechtsschutzmöglichkeiten der Partei bei unangemessener Dauer von zivilgerichtlichen Verfahren. Dabei stehen zwei Problemkreise im Mittelpunkt. Zum einen wird dem Verhältnis zwischen dem Verfahrensgrundrecht auf ...

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