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Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Der Handkommentar zum AÜG ist zur rechten Zeit erschienen: Mit der Reform des Leiharbeits- und Werkvertragsrechts ist die geltende Rechtslage erheblich komplexer geworden: Leiharbeit muss ab sofort offen erfolgen sog. Vorratserlaubnisse bieten keine Absicherung mehr der Einsatz von Leiharbeitnehmern ist zeitlich begrenzt das Gleichstellungsgebot ist neu justiert die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern im Arbeitskampf ist eingeschränkt sog. Festhaltenserklärungen sorgen für neuen ...