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Gesellschaftsrecht und steuerliche Gemeinnützigkeit
Diese Untersuchung geht Zusammenhängen von Gesellschaftsrecht und steuerlichem Gemeinnützigkeitsrecht (§§ 51 ff. AO) nach. Gemeinnützige Körperschaften i.S.v. § 52 AO1 sind keine gesellschaftsrechtlichen Sonderformen, vielmehr gelten für sie die allgemeinen Regeln des jeweiligen Organisationsrechts. Allerdings beschränkt das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen auf bestimmte Rechtsformen. Während hinsichtlich mancher Rechtsformen bislang nicht oder nicht hinreichend untersucht ist, ob ...

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