Praxisleitfaden Vermögensabschöpfung
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung zum 1.7.2017 ist das strafrechtliche Abschöpfungsrecht völlig neu geregelt worden. Die als "Totengräber des Verfalls" bezeichnete Vorschrift des § 73 Abs. 1 S. 2 StGB a.F., die bislang einer Vermögensabschöpfung in zahlreichen Fällen entgegenstand, ist ersatzlos gestrichen worden. Seitdem ist bei sämtlichen Straftaten mit Vermögensbezug über eine Einziehung gem. §§ ...