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AÜG - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Der Einsatz von Fremdpersonal spielt in der betrieblichen Praxis eine bedeutende Rolle. Dazu zählt die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern, freien Mitarbeitern und im Rahmen von Werkverträgen tätigen Personen. Die Rahmenbedingungen sind durch das seit 2017 geltende Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gesetzt. Viele Details sind nach wie vor umstritten. Der Schutz des Leiharbeitnehmers vor Diskriminierung ist weitgehend aufgehoben. Der Kommentar bietet eine fundierte Darstellung ...

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Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz
Nach dem neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) dürfen Leiharbeiter nur noch maximal 18 Monate in einem Betrieb arbeiten, nach spätestens 9 Monaten gilt grundsätzlich »Equal Pay«. Doch es hagelt Kritik an den gesetzlichen Neuregelungen. Denn wegen derzulässigen Ausnahmen kann Leiharbeit nun wieder zum Dauerzustand werden. Damit wäre die Schlecker-Praxis zurück. Der Basiskommentar stellt alle Regelungen des Leiharbeitsgesetzes praxisnah und gut verständlich dar. ...

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