AÜG - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Der Einsatz von Fremdpersonal spielt in der betrieblichen Praxis eine bedeutende Rolle. Dazu zählt die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern, freien Mitarbeitern und im Rahmen von Werkverträgen tätigen Personen. Die Rahmenbedingungen sind durch das seit 2017 geltende Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gesetzt. Viele Details sind nach wie vor umstritten. Der Schutz des Leiharbeitnehmers vor Diskriminierung ist weitgehend aufgehoben. Der Kommentar bietet eine fundierte Darstellung ...