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Das Delikt der gefährlichen Körperverletzung (§ 223a StGB) als Gefährdungsdelikt
Das Delikt der gefährlichen Körperverletzung ( 223a StGB) ist nicht nur ein Verletzungs-, sondern auch ein Gefährdungsdelikt. Eine Antwort auf die Frage, welche Art von Gefährlichkeit bei den vier Alternativen des 223a StGB erforderlich ist, damit die Vorschrift Anwendung finden kann, bildet das Hauptziel dieser Arbeit. Hierfür ist eine Analyse der Struktur der einzelnen Modelle von Gefährdungsdelikten erforderlich. Der Begriff ...

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