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Europäisches Kollisionsrecht und ausländisches Recht im nationalen Zivilverfahren
Mit der Europäisierung des internationalen Privatrechts verfolgt die Union das Ziel , dass ein Streitfall - unabhängig vom Gerichtsstand - in allen Mitgliedstaaten nach demselben Recht beurteilt wird. Ob dies in der Praxis gelingt, hängt allerdings von den nationalen Verfahrensregeln zur Anwendung und Ermittlung ausländischen Rechts ab, die in den Mitgliedstaaten sehr heterogen ausgestaltet sind. Clemens Trautmann untersucht die Verfahrensregeln ...

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