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Privatwirtschaftsverwaltung
Die öffentliche Hand kann im Wesentlichen auf zwei Wegen ihre Ziele erreichen: Zum Einen durch Anwendung hoheitlicher Befehls- und Zwangsgewalt ("Imperium") und zum Anderen durch Abschluss von Verträgen. Im einen Falle spricht man von Hoheitsverwaltung, im anderen von Privatwirtschaftsverwaltung. Während der hoheitlich handelnde Staat zufolge Art. 18 Abs 1 B-VG dem strengen Legalitätsprinzip unterworfen ist, gelten für den privatwirtschaftlich agierenden ...

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