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Dispositives Recht und Grundgesetz
Dispositives Recht, d.h. nicht-zwingendes, abdingbares Recht, gehört zum Grundhandwerkszeug der Normgebung. Zu der fundamentalen Frage jedoch, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen dispositives Recht einen Grundrechtseingriff darstellen kann, finden sich sowohl innerhalb der Rechtsprechung als auch in der Literatur kontroverse Standpunkte. Inwiefern dispositives Recht einer grundrechtlichen Kontrolle unterliegt, ist angesichts dieser Meinungsvielfalt schwierig zu bestimmen. Antonia Elisabeth Tobisch untersucht die ...

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