Welcher Sozialstaat?
Nach Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland ein "sozialer" Staat. Das hierdurch eingeführte Sozialstaatsprinzip hat sich als vergleichsweise offene und ideologieanfällige Verfassungsnorm erwiesen. John Philipp Thurn untersucht die Auseinandersetzungen um den Sozialstaat, wie sie in der bundesdeutschen Staatsrechtslehre zwischen 1949 und 1990 geführt wurden. Er macht die Entstehungsbedingungen rechtswissenschaftlicher Positionen deutlich, die heute angesichts des Umbaus ...