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Der Ehebegriff im europäischen Kollisions- und Zivilverfahrensrecht
Seit dem Jahr 2000 hat die EU wesentliche Teile des internationalen Familienrechts nach und nach vereinheitlicht. Während dieses Prozesses stand freilich die Zeit in den Mitgliedsstaaten nicht still: Einige haben die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet, andere haben für gleich- und/oder verschiedengeschlechtliche Paare Rechtsinstitute neben der Ehe geschaffen. Diese divergierenden Entwicklungen führen zu Auslegungsfragen im vereinheitlichten europäischen internationalen Familienrecht, da ...

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