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Der Rechtsrahmen für die Errichtung von Kleinwindanlagen
Kleinwindanlagen werden mit ihren maximal 50 Metern Höhe und 100 Kilowatt Leistung auch als "Energiequelle für Jedermann" bezeichnet. Die Anlagen können siedlungsnah und sogar an oder auf anderen Bauwerken errichtet werden. Kleinwindprojekte scheitern in der Praxis jedoch häufig an den Herausforderungen des Zulassungsrechts. Der Autor bereitet in seiner Arbeit erstmals den Rechtsrahmen für die Errichtung von Kleinwindanlagen umfassend und praxisorientiert ...

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