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Geschlechtsspezifische Flucht- und Bleibegründe: Völkerrechtliche Verpflichtungen und innerstaatliche Rechtslage
Ziel der Arbeit ist es, frauen- und männerspezifische Flucht- und Bleibegründe anhand der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK einerseits und anhand von Art. 16a Abs. 1 GG und den §§ 51 ff AuslG andererseits zu beurteilen und den Schutzumfang zu vergleichen. Dabei werden Lösungsansätze für die spezifischen Probleme entwickelt, die sich bei der Subsumtion des jeweiligen Flucht- oder Bleibegrundes unter ...

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