AT-Beschäftigte
Der Begriff »AT- Angestellte« ist nicht eindeutig definiert. Zumeist handelt es sich um Angestellte, deren Gehalt das höchste tariflich vorgesehene Jahresgehalt übersteigt und die eine herausgehobene Tätigkeit ausüben.Diese Broschüre beschreibt deren arbeitsrechtlichen Status, tarifvertragliche Abgrenzungskriterien, individualrechtliche Arbeitsvertragsinhalte und mitbestimmungsrechtliche Fragen. Dem Arbeitsvertrag kommt bei AT-Angestellten eine besondere Stellung zu. Es wird gezeigt, welcheBestimmungen unwirksam sind (z.B. pauschale Abgeltungsklauseln für Überstunden) ...