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Unterhalt für die Vergangenheit
Die Geltendmachung von Unterhalt für die Vergangenheit ist ein «ewiges Thema» im Familienrecht, das gleichwohl eine ganze Reihe aktueller Probleme aufwirft. Gläubiger- und Schuldnerinteressen kollidieren miteinander und müssen in einen gerechten Ausgleich gebracht werden. Der Gesetzgeber lässt vom Grundsatz «kein Unterhalt für die Vergangenheit» aus Billigkeits- und Praktikabilitätsgründen Ausnahmen zu. In der Untersuchung wird nachgezeichnet, wie sich der Schuldnerschutz im ...

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