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Nutzung der Abbilder von Personen des öffentlichen Interesses zu Werbezwecken
Das Abbild berühmter Persönlichkeiten ist ein wertvolles Wirtschaftsgut. Nicht wenige Werbende erliegen der Versuchung, Prominente auch ohne deren Erlaubnis für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. Der Erfolg einer hiergegen gerichteten Rechtsverfolgung stellt keineswegs (mehr) die Regel dar, wenn die Werbebotschaft um Aussagen im Schutzbereich der Meinungs-, Presse- oder Kunstfreiheit ergänzt wird. Von einem vermögenswerten Ausschließlichkeitsrecht hat sich das kommerzielle Bildnisrecht stellenweise ...

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