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Die juristische Abwicklung von (Teil-)Einrichtungen und von Unternehmen der ehemaligen DDR
Nach Inkrafttreten des Einigungsvertrages wurden zahlreiche universitäre bzw. wissenschaftliche Einrichtungen der ehemaligen DDR durch die Landesregierungen auf Grundlage des Art. 13 Abs. 1 Satz 4 Einigungsvertrag aufgelöst. Viele (Teil-)Einrichtungen und deren Mitarbeiter*innen erhoben Klage gegen die Abwicklungsentscheidungen. Hierbei wurde deutlich, dass die Auflösung komplexe Rechtsfragen u.a. des Verwaltungs- und des Prozessrechts nach sich zog. Die Dissertation analysiert in diesem Zusammenhang ...

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