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Im Spannungsverhältnis zwischen Kooperation und Korruption im Gesundheitswesen
Die §§ 299a, 299b StGB sind das Ergebnis eines legitimen gesetzgeberischen Anliegens, die Umsetzung erfolgte indes defizitär. Der Rechtsgüterschutz ist nicht konsistent, was zu dessen Weiterentwicklung zwingt. Die unkritische Übernahme der Auslegungsergebnisse zu § 299 StGB - obwohl vom Gesetzgeber intendiert - ist darüber hinaus oftmals verfehlt. Die Arbeit hinterfragt diesen Ansatz und zeigt Lösungen auf. Um existente Strafbarkeitslücken zu ...

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