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Die Problematik der Richtlinien der Bundesauschüsse der Ärzte und Krankenkassen nach dem neuen Recht des SGB V
Das Problem der rechtlichen Qualifizierung der Richtlinien der Bundesausschüsse stellt sich seit langem. Schon nach altem Recht der RVO waren Bundesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen, gebildet von den Bundesvereinigungen der Ärzte und den Bundesverbänden der Krankenkassen, berufen, Richtlinien insbesondere für die Sicherung der kassenärztlichen Versorgung zu beschließen. Diese Kompetenz zum Richtlinienerlaß hat mit dem Gesundheitsreformgesetz seine Grundlage in 92 SGB ...

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