Der vertragsbeherrschende Dritte
Die Habilitation untersucht Voraussetzungen und Rechtsfolgen von Situationen, in denen ein Dritter die Beziehung zwischen zwei Vertragspartnern beherrscht, weil er über eine Partei Macht ausübt. Der Grund dafür liegt in einer Einflussmöglichkeit, die auf Austausch- oder Organisationsverträge zurückzuführen ist. Die Drittbeherrschung eines Schuldverhältnisses begründet eine auf Macht basierende Sonderverbindung gem. § 311 II Nr. 3 BGB zwischen dem Dritten und ...