Die persönliche Anhörung des Kindes gem. § 159 FamFG in V...
Die Anhörung des Kindes wurde durch das FGG-Reformgesetz in § 159 FamFG zum 1. September 2009 neu geregelt. § 159 Abs. 1 FamFG statuiert für Kindschaftssachen, welche die Person des Kindes betreffen, den Grundsatz der Anhörungspflicht von Kindern ab Vollendung des 14. Lebensjahres. § 159 Abs. 2 FamFG bestimmt, unter welchen Voraussetzungen die Pflicht zur Anhörung von jüngeren Kindern besteht.Die ...