Kinderwunsch in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft...
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung - das verspricht Artikel 6 Absatz 1 unseres Grundgesetzes. Leider scheint dieses Privileg Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen oftmals verwehrt zu bleiben, während heterosexuellen Eheleuten in Deutschland selbst bei (eingeschränkter) Infertilität verschiedene Wege offen stehen, ihren Wunsch nach einer Familie zu erfüllen. Dieses Phänomen hat diverse Hintergründe, denn homosexuelle Partnerschaft ...